Ostdeutsche werden für Kriegsgefangenschaft entschädigt

Foto DRK-Suchdienst München: Aktenregale im Militärarchiv in Moskau
Nach dem Heimkehrerentschädigungsgesetz bemisst sich die Höhe der ab Januar 2009 fälligen Einmalzahlung an der Dauer des Gewahrsams. Wer 1947 beziehungsweise 1948 aus der Gefangenschaft entlassen wurde, erhält 500 Euro. Bei den Entlassungsjahrgängen 1949 und 1950 sind es 1000 Euro. Wer erst ab 1951 in seine ostdeutsche Heimat zurückkehren konnte, soll 1500 Euro bekommen.
Aus der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 9.4.2008
Kriegsheimkehrer: Entschädigung kommt ab Juli
POTSDAM - Die einmalige Entschädigung für die ostdeutschen Kriegsheimkehrer des Zweiten Weltkrieges wird vorzeitig ab 1. Juli gezahlt. Wie die MAZ erfuhr, hat sich darauf gestern der Koalitionsausschuss von CDU und SPD geeinigt. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner (CDU) bestätigte das: "Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten kann." Finanziert wird die Entschädigung aus dem Etat des Bundesinnenministers.
Maik Reichel, SPD-Abgeordneter und Mitglied im zuständigen Bundestagsausschuss, sagte: "Das Vorziehen der Entschädigung muss zwar noch im Innenausschuss beschlossen werden, aber was im Koalitionsausschuss beschlossen wird, ist sakrosankt". Der Bundestag hatte im vergangenen November beschlossen, die 12 000 ehemaligen Heimkehrer erst ab Januar 2009 zu entschädigen. Die Betroffenen hatten das scharf kritisiert, da sie bereits in hohem Alter sind. Gezahlt werden 500 Euro für Kriegsgefangene, die 1947 und 1948 frei kamen, 1000 Euro sind für Heimkehrer der Jahre 1949 und 1950 veranschlagt. 1500 Euro bekommen ehemalige Kriegsgefangene, die ab 1951 zurückgekehrt waren.
Anträge können gestellt werden beim Bundesverwaltungsamt, Referat IIIB4, 50728 Köln. Ein Nachweis der Kriegsgefangenschaft ist beizulegen.

Foto DRK-Suchdienst München: Suchdienstvertreter - Dr. Hansjörg Kalcyk (zweiter von links) und Ulrich Austermühle (dritter von links) - bei der Übergabe von Kriegsgefangenenakten im RGWA, Moskau. Erster von rechts - Leiter des Militärarchivs Wladimir Kuzelenkow.
Fehlende Nachweise können über den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes in München angefordert werden. Der Suchdienst in München verfügt nicht nur über die sog. Gronefelde- Kartei, in der die Daten eines großen Teiles der Heimkehrern enthalten sind, die über das Lager Frankfurt/Oder entlassen wurden, sondern auch mittlerweile über einen großen Teil von Kriegsgefangenenakten aus dem Militärarchiv (RGWA) in Moskau, die sich auf die dort etwa 1,7 Millionen registrierten Entlassungen beziehen.
Anfragen bei fehlenden Nachweisen sind schriftlich per Brief oder per Fax an die Adresse des Suchdienstes in München (DRK-Suchdienst, Chiemgaustr. 109, 81549 München) zu richten. Für Online-Anfragen verwenden Sie bitte das Online-Formular mit dem Stichwort "Kriegsgefangenen-Entschädigung" in der letzten Zeile des Formulars ("Sonstiges").
Bitte Beachten Sie bei Ihren Anfragen Folgendes: Es wird Ihre genaue Postanschrift benötigt, Ihre Personalien wie Geburtsdatum, wenn möglich der Vorname des Vaters und das ungefähre Entlassungsdatum.
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